Prüfungsschema: Körperverletzung gemäß § 223 StGB

Wenn es mal nicht um Mord und Totschlag in einer strafrechtlichen Klausur geht, dann dafür aber ziemlich wahrscheinlich zumindest Ansatzweise um eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Damit du auch derartige Klausuren mit Bravour lösen kannst, findest du hier das entsprechende Prüfungsschema des § 223 StGB.

Körperverletzung nach § 223 StGB

A. Tatbestand

I. Objektiver Tatbestand

1. Taterfolg und Handlung
Grundsätzlich solltest du hier immer beide Tatbestände prüfen. Also sowohl die körperliche Misshandlung als auch die Gesundheitsschädigung. Letztlich genügt es jedoch für die Strafbarkeit, wenn eine der beiden vorliegt.

a) Körperliche Misshandlung

b) Gesundheitsschädigung

2. Kausalität
Weitere Details zur Prüfung der Kausalität.

3. Objektive Zurechnung
Alles zur objektiven Zurechnung.

II. Subjektiver Tatbestand
Hier prüfst du lediglich, ob der Täter Vorsatz bezüglich des objektiven Tatbestandes hatte.

B. Rechtswidrigkeit
Insbesondere ist hier auf Einwilligungen und ihre Sonderfälle zu achten.

C. Schuld

D. Strafe


Das hier ist natürlich nur das auf das absolut Wesentliche reduzierte Prüfungsschema. Weitere Ausführungen kannst du meinen ausführlicheren Artikeln entnehmen.

Solltest du bei der Prüfung der Körperverletzung nach § 223 StGB an einem objektiven Tatbestandsmerkmal scheitern, kommt hier selbstverständlich noch eine  Versuchsstrafbarkeit  in Betracht.

Im Rahmen des § 223 StGB ist darüber hinaus auch eine Mittäterschaft,  mittelbare Täterschaft  oder  Teilnahme  möglich.

Ebenso ist eine Körperverletzung durch Unterlassen möglich, vorausgesetzt natürlich, es liegt eine Garantenstellung vor.

Mit diesem Schema bist du soweit erst einmal ganz gut aufgestellt für die Prüfung der Körperverletzung. Beachte insbesondere die möglichen Probleme auf der Rechtfertigungsebene sowie Irrtümer des Täters über jene. Häufig sind hier die lohnenden Probleme angelegt. Vergiss auch nicht, im Rahmen der Taterfolge zu zeigen, dass du die Definitionen drauf hast!

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