Kausalität – Überblick und Definition

Die Grunddefinition der Kausalität:

“Kausal ist eine Handlung für den Erfolg, gemäß der conditio-sine-qua-non-Formel dann, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.”

Bei der Kausalität wird geprüft, ob der Taterfolg in Zusammenhang mit der Tathandlung steht. Hätte A nicht auf B geschossen, wäre B nicht gestorben. Der Schuss des A, wäre gemäß unserer Definition also kausal für den Tod des B.

Wird B durch den Schuss nur leicht verletzt, stirbt dann aber durch einen Verkehrsunfall des Krankenwagens, der ihn gerade ins Krankenhaus fahren sollte, liegt ebenfalls Kausalität vor. Denn, hätte A nicht auf B geschossen, hätte B nicht im Krankenwagen abtransportiert werden müssen und wäre dann auch nicht bei dem Verkehrsunfall verstorben. Klar, oder?

So einfach ist das jedoch nicht immer mit der Kausalität, deshalb erfährst du in diesem Artikel alles über ihre Sonderfälle.

Gliederung:

Anknüpfende Kausalität

Starten wir direkt mit einem Knaller. Die Anknüpfende Kausalität gilt als eine der schwersten zu erkennenden, denn sie ähnelt der überholenden Kausalität sehr stark. Die anknüpfende Kausalität wird dann relevant, wenn A eine Kausalkette gegen C in Gang setzt, die B zu ende führt. Wichtig ist hierbei, dass die Handlung des A, der Handlung des B als Grundlage dient. Als Beispiel, hier ein Fall des BGH (BGH, NStZ 2001, 29 ff), gekürzt:

A sticht auf C ein, die irrtümlich für tot gehalten wird. Einige Zeit später kommt As Freund B zum Tatort, um die Spuren zu beseitigen. Dabei stellt B fest, dass C noch röchelt und schlägt mit einer Wasserflasche auf C ein. Im Nachhinein ließ sich nicht mehr feststellen, ob die Schläge des B den Todeseintritt der C beschleunigt hatten. Wenn C an den Verletzungen des A gestorben ist, war die Handlung des A selbstverständlich kausal für den Taterfolg.

Kniffliger wird es, wenn die Schläge mit der Wasserflasche kausal waren für den Tod der C. Selbstverständlich wäre B dann kausal. Aber wie verhält es sich mit A?

Der BGH löst die Frage ganz einfach mit der conditio-sine-qua-non-Formel. Hätte A nicht auf C eingestochen, so hätte B die C nicht in dieser hilflosen Lage gefunden und nicht mit der Wasserflasche auf sie einschlagen können. Also egal, wessen Angriff den Tod der C herbeigeführt hätte, in beiden Fällen wäre A kausal gewesen.

Also: Bringt A das Opfer in eine Position, die von B ausgenutzt wird, sind sowohl A als auch B kausal für den Erfolg.

Überholende Kausalität

Anders verhält sich dies bei der überholenden Kausalität. Hier setzt A eine Kausalkette gegen C in Gang, die aber nicht der Handlung des B als Grundlage dient. Vielmehr beendet B seine eigene Kausalkette, bevor die des As enden würde. Ein Beispiel:

A vergiftet C. Noch bevor das Gift wirken kann, wird C von B erschossen. Hier ist unser A nicht kausal für den Tod des C, denn man kann seine Handlung, das Vergiften, hinwegdenken, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt. Klar, oder?

Zusatz: Wem das jetzt ungerecht vorkommt, keine Sorge. A kommt hier selbstredend nicht ungestraft davon, so müsste er sich zumindest des versuchten Totschlags (oder Mordes) verantworten müssen.

Kumulative Kausalität

Die kumulative Kausalität liegt immer dann vor, wenn zwei Ereignisse nur gemeinsam zum Erfolg führen. A und B schütten, ohne voneinander zu wissen, jeweils eine für sich genommen unschädliche Dosis Gift in den Tee des C. Gemeinsam ergibt sich jedoch eine tödliche Dosis und C stirbt.

Auch hier ist sowohl A als auch B kausal für den Tod des C. Denn nimmt man eine Giftdosis weg, entfällt der Erfolg, also der Tod des C.

An dieser Stelle halte ich es jedoch für sinnvoll anzumerken, dass eine bejahte Kausalität selbstverständlich noch keine Verurteilung mit sich zieht. Viele dieser Sonderfälle scheitern nämlich meistens an der objektiven Zurechnung, die du hier nochmal im Detail findest.

Alternative Kausalität

Hier direkt ein Beispiel. Wieder wollen A und B den C, ohne voneinander zu wissen, vergiften. Diesmal geben aber beide eine tödlich wirkende Menge Gift in den Tee des C. Wer ist nun kausal verantwortlich? Nehmen wir unsere bekannte Formel, kämen wir hier zu dem Ergebnis, dass weder A noch B verantwortlich sind. Denn egal wessen Tat wir hinwegdenken, der Erfolg bliebe in seiner konkreten Form bestehen. Weder A noch B verurteilen zu können, wäre ein sehr unbefriedigendes Ergebnis. Deshalb muss die conditio-sine-qua-non-Formel etwas angepasst werden:

“Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede für den Erfolg ursächlich.”


(Vergleiche hierzu: BGHSt 39, 195 (198))

Im Ergebnis sind hier also sowohl A als auch B kausal für den Tod des C. Na also!

Hypothetische Kausalität

Alle, die noch nichts von Unterlassungsdelikten gehört haben, können diesen Teil getrost überspringen.

Die hypothetische Kausalität (a.k.a. Quasi-Kausalität) ist eine Modifikation der conditio-sine-qua-non-Formel. Zur Erklärung: Bei Unterlassungsdelikten wurde eben keine Handlung vorgenommen, die kausal für einen Erfolg sein kann. Vielmehr wurde eine rechtlich erwartete Handlung unterlassen. Also lautet die Formel der Hypothetischen Kausalität wie folgt:

“Quasi-Kausal ist ein Unterlassen dann, wenn die rechtlich erwartete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.”

Super.

Mehr zu Unterlassungsdelikten findest du /hier/.

Das waren auch schon alle Besonderheiten zur Kausalität. Interessanter werden die Sonderfälle dann bei der objektiven Zurechnung. Dort gibts auch Ausführungen zum atypischen Kausalverlauf. Also, worauf wartest du noch?

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