Dassonville – Grundlagen europäischer Rechtsprechung

Willkommen zu einer kleinen Artikel-Reihe auf meinem Blog. Vergiss Netflix, Amazon Prime und Co. Hier gehts um die absoluten Kracher der europäischen Rechtsprechung, beginnend mit der Dassonville Entscheidung.

Der Sachverhalt – Dassonville

Das Relevante der Dassonville Entscheidung aus dem Sachverhalt lässt sich recht knapp zusammenfassen:

Belgische Händler kauften Whiskey während ihres Aufenthalts in Frankreich und führten diesen anschließend auf ihrem Rückweg nach Belgien rechtswidrig ein. Rechtswidrig deshalb, weil sie dabei eine belgische Norm verletzten. Diese verlangte nämlich von ihnen, dass sie eine Ursprungsbescheinigung der britischen Zollbehörden vorweisen, was ihnen aufgrund des Erwerbs in Frankreich quasi unmöglich war.

– Urteil des Gerichtshofes, 11. Juli 1974, Staatsanwaltschaft gegen Benoit und Gustave Dassonville

Im Rahmen des belgischen Strafprozesses wurde sodann die Frage aufgeworfen, ob in diesem Fall nicht eine “Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung” im Sinne des Art. 34 AEUV vorliegt.

Was sind mengenmäßige Beschränkungen?

Bevor man klären kann, was eine Maßnahme mit gleicher Wirkung ist, muss zunächst klar sein, was denn überhaupt eine mengenmäßige Beschränkung ist.

Im Rahmen der Einfuhr (Art. 34 AEUV) ist jede Maßnahme eine mengenmäßige Beschränkung, die die Einfuhr einer Ware vollständig verbietet oder begrenzt.

– Grabitz/Hilf/Nettesheim/Leible/T. Streinz, AEUV Art. 34, Rn. 55.

Eine derartige Maßnahme lag im Fall Dassonville jedoch nicht vor. Mithin kam nur eine “Maßnahme gleicher Wirkung” in Betracht. Problematisch war daran, dass das ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, mithin zunächst ausgelegt und definiert werden muss. Ach wie schön, dass es dafür den EuGH gibt.

“Maßnahme gleicher Wirkung”

Das Dassonville-Urteil sollte nun endlich klären, was eine Maßnahme gleicher Wirkung ist. Und der EuGH sagte Folgendes:

Jede Handelsregelung der Mitgliedsstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, ist als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen.

Im vorliegenden Fall besteht eine solche Maßnahme gleicher Wirkung darin, dass Belgien den Nachweis des Ursprungs des Erzeugnisses an die britische Bescheinigung knüpfte. Diese Bescheinigung war aber quasi nur britischen Direktimporteuren zugänglich, weshalb andere Händler, wie unsere beiden Belgier dadurch beachtlich beeinträchtigt wurden.

Fazit

Die Dassonville-Formel ist unerlässlich für Klausuren mit europarechtlichem Bezug. Da sie aber sehr weitreichend ist, muss sie stets im Zusammenhang mit der Keck-Formel (“wer Dassonville sagt muss auch Keck sagen”) und der Cassis-Rechtsprechung gesehen werden. Dazu aber mehr in den folgenden Artikeln dieser Reihe.

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