Das Prüfungsschema des Totschlags gemäß § 212 StGB ist wohl das erste Schema, das man als Jurastudent oder Jurastudentin zu Gesicht bekommt. Kein Wunder also, dass man ab und an nochmal einen zweiten Blick darauf werfen sollte. Hier das Schema in entsprechender Kürze:
Totschlag gemäß § 212 StGB
A. Tatbestandsmäßigkeit
I. Objektiver Tatbestand
1. Taterfolg
Tod eines Menschen.
2. Tathandlung
Die Tötungshandlung als solche.
3. Kausalität
Alles, was nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
4. Objektive Zurechnung
Wenn der Täter durch seine Handlung eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolgseintritt realisiert und vom Schutzzweck der Norm erfasst ist.
II. Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bzgl. objektiven Tatbestand
❗ Beachte hier insbesondere auch die Hemmschwellentheorie** bei Abgrenzungsfragen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
B. Rechtswidrigkeit
Hier finden sich keine Besonderheiten, die üblichen Regeln finden Anwendung.
C. Schuld
Auch hier gibt es keine nennenswerten Besonderheiten.
D. Strafe
**In jüngerer Rechtsprechung wird die Hemmschwellentheorie immer mehr durch das Modell der vorsatzkritischen Umstände ersetzt.
Das hier ist natürlich nur das absolut grundlegende Prüfungsschema. Auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Problemfelder gehe ich in jeweils ausführlicheren Artikeln genauer ein.
Solltest du bei der Prüfung des Totschlags an einem objektiven Tatbestandsmerkmal scheitern, kommt hier selbstverständlich noch eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht.
Im Rahmen des Totschlags ist darüber hinaus auch eine Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft oder Teilnahme möglich.
Ebenso ist ein Totschlag durch Unterlassen möglich, vorausgesetzt natürlich, es liegt eine Garantenstellung vor.
Aus den Klausuren der ersten Semester ist der Totschlag nicht mehr wegzudenken. Als fester Bestandteil der Prüfungen, musst du das obige Schema also dringend beherrschen. Im weiteren Verlauf des Studiums ist er immer noch relevant, auch wenn er dann meist von komplexeren Tatbeständen abgelöst wird.
Du hast das Schema zum Totschlag drauf? Dann solltest du dir jetzt noch dasjenige des Mordes ansehen!
Detailliertere Artikel rund ums Strafrecht AT und insbesondere auch klausurrelevante Abgrenzungsprobleme findest du in der Kategorie Strafrecht AT.