Es lebe die Kunst! Und frei sei sie auch!
– Deutscher Gesetzgeber
In einer Demokratie stellt die Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG eines der wichtigsten Grundrechte dar. Damit ist sie selbstredend auch für Studentinnen und Studenten von durchaus hoher Bedeutung. Und wie du die Kunstfreiheit in deiner nächsten Klausur prüfst, erfährst du jetzt hier.
Die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 III GG
A. Eröffnung des Schutzbereichs
I. Persönlicher Schutzbereich
Bei der Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG handelt es sich um ein (allgemeines) Menschenrecht.
II. Sachlicher Schutzbereich
Kunst zu definieren ist immer ein schwieriges Unterfangen, weshalb sich hier logischerweise unterschiedliche Herangehensweisen eingebürgert haben. Dabei herrscht zwischen den drei Kunstbegriffen kein Streit im engeren Sinne. Viel mehr tasten sie nur verschiedene Bereiche des Kunstbegriffes ab.
1. Formeller Kunstbegriff
Wenn die vermeintliche Kunst einer bestimmten Kunstart zugeordnet werden kann.
2. Materieller Kunstbegriff
Wenn die vermeintliche Kunst ein Ausdruck der schöpferischen Gestaltung des Künstlers ist.
3. Offener Kunstbegriff
Wenn die vermeintliche Kunst einer Interpretation zugänglich ist.
Fest steht jedoch, dass nicht zwischen „schlechter“ und „guter“ Kunst unterschieden werden darf. Liegt Kunst vor, ist sie auch vom Schutzbereich des Art. 5 III GG erfasst.
B. Eingriff
Eingriffe sind nach dem modernen Eingriffsbegriff festzustellen.
C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
I. Schranken
Die Kunstfreiheit ist schrankenlos gewährt. Einschränkungen können sich demnach nur aus verfassungsimmanenten Schranken ergeben.
II. Anforderungen des Art. 19 II GG und Ähnliches
III. Verhältnismäßigkeit
Letztlich muss noch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs nach den allgemeinen Regeln geprüft werden.
Das sollte dir soweit einen guten ersten Überblick über die Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG gegeben haben. Regelmäßig wird der Schwerpunkt in den Abwägungsfragen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu finden sein. Hier gilt es, den Sachverhalt genauestens zu analysieren und ordentlich in deiner Argumentation zu verbauen.