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Verwaltung und Verwaltungsrecht – Eine Einführung

Verwaltung und Verwaltungsrecht

Zu Beginn wirkt die Thematik des allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts sehr unüberschaubar und abstrakt. Und das ist sie auch. Das Problem ist, dass die allgemeinen Prinzipien nur erklärbar sind an Fallbeispielen des besonderen Teils, welcher aber eben nicht vollständig nachvollziehbar ist, wenn man noch nicht mal den allgemeinen Teil in seiner Gänze behandelt hat. Wie dem auch sei, hier werde ich mein Bestes geben, um dir das Verwaltungsrecht mit seinen Konzepten und Prinzipien nahezulegen. Dies gelingt jedoch nicht, ohne das nötige Hintergrundwissen. Widmen wir uns also zunächst den grundlegenden Funktionen des Verwaltungsrechts.

Was ist Verwaltung?

Wenn dir irgendjemand mal weismachen möchte, dass das Verwaltungsrecht nicht abstrakt ist, dann frage ihn einfach nach der Definition der Verwaltung. Denn genau an dieser Frage scheiden sich seit Ewigkeiten die Geister. Die Beantwortung dieser Frage, erscheint nur mittels einer Negativdefinition möglich :

“Verwaltung ist alles das, was nicht Rechtsprechung und nicht Gesetzgebung ist.”

Okay, ist immerhin schonmal ein Anfang.

Da wir die Verwaltung nicht positiv definieren können, versuchte man sie seit Beginn zu beschreiben. Hierbei hat man sich mittlerweile auf folgende Unterteilung der Verwaltung geeinigt: Verwaltung im organisatorischen Sinn, im materiellen Sinn und im formellen Sinn.

Verwaltung im organisatorischen Sinn

Hiermit ist die Verwaltungsorganisation gemeint, die aus den verschiedenen Verwaltungseinrichtungen besteht, wie z.B. Verwaltungsträger und Verwaltungsorgane.

Verwaltung im materiellen Sinn

Das sind alle Staatstätigkeiten, die sich um die materielle Wahrnehmung von Verwaltungsangelegenheiten kümmert.

Verwaltung im formellen Sinn

Die Verwaltung im formellen Sinn beschreibt alle Tätigkeiten, die die Verwaltung ausübt. Darunter fällt zum Beispiel auch der äußerst klausurrelevante Verwaltungsakt.

Im Rahmen der Tätigkeiten der Verwaltung kann man dann noch zwischen der Eingriffsverwaltung und der Leistungsverwaltung unterscheiden.

Von Eingriffen in diesem Sinne spricht man immer dann, wenn dem Bürger Pflichten oder Belastungen auferlegt werden.

Leistungen liegen hingegen vor, wenn dem Bürger Leistungen oder Vergünstigungen gewährt werden.

Und das Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht selbst hat hauptsächlich zwei Aufgaben. Zum einen sorgt es dafür, dass eine möglichst effektive Verwaltung ermöglicht wird, in dem es wiederkehrende Prozesse regelt. Zum anderen sichert es aber auch die Rechte des Bürgers und gewährt ihm Wege, seine Rechte geltend zu machen.

Das Verwaltungsrechts regelt also, wer in der Verwaltung was und wie darf, regelt aber beispielsweise auch, wie der einzelne Bürger sich gegen eine Abriss-Bescheinigung zur Wehr setzen kann.

Um letzteres wird es in den folgenden Artikeln gehen. Weiterlesen lohnt sich!

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