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Der undurchschaubare Schokoladen-Weihnachtsmann

gefährlicher schokoladenweihnachtsmann

Stell dir vor, dass du im Gefängnis sitzt. Der Weihnachtstag rückt näher und deine Eltern wollen dir zu Weihnachten einen Schokoladen-Weihnachtsmann schenken. Dieser besagte Weihnachtsmann kommt aber nie bei dir an, weil das Gefängnispersonal ihn zuvor beschlagnahmt und unter Verschluss hält.

Dieser Albtraum ist einem Gefängnisinsassen in der JVA Rosdorf widerfahren.

Hier das Wichtigste aus dem Sachverhalt:

“Kläger (K) ist Insasse der JVA Rosdorf. Als Weihnachtsgeschenk schickten seine Eltern ihm einen Schokoladen-Weihnachtsmann. Dieser Weihnachtsmann wurde jedoch vom Sicherheitspersonal von K ferngehalten. Als Begründung gibt die JVA an, dass ein Schokoladen-Weihnachtsmann einen Hohlkörper darstellt, welcher ein Sicherheitsrisiko birgt. So können in ihm Drogen oder SIM-Karten zum Insassen geschmuggelt werden. Der Weihnachtsmann wurde zwar geröntgt und von einem Drogenspürhund beschnüffelt, jedoch konnten dadurch nicht abschließende Zweifel über die Harmlosigkeit des Weihnachtsmanns geklärt werden. Als der Insasse erfuhr, dass ihm sein Schokoladen-Weihnachtsmann vorenthalten wurde, erhob er Klage beim Landgericht Göttingen. So wollte er die JVA mittels Klage dazu verpflichten, ihm den Weihnachtsmann auszuhändigen.”


Landgericht Göttingen, Urteil vom 23.10.2015, 62 StVK 18/15

Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. So bestätigt es die von einem Hohlkörper ausgehende Gefahr für eine JVA. Weiterhin bestätigt es auch, dass das Röntgen-Verfahren und der Drogenspürhund nicht ausreichend Aufschluss über die Gefahr des Weihnachtsmanns lieferten. Die Beschlagnahmung der JVA war mithin rechtmäßig und der Kläger hat keinen Anspruch auf seinen Weihnachtsmann.

Letztlich zeigte sich das Landgericht aber dennoch barmherzig. So ging es auf den Vorschlag des Klägers ein, den Weihnachtsmann im Gericht zu zertrümmern, um so dessen Inhalt zu bestimmen. Es stellte sich heraus, dass es tatsächlich ein gewöhnlicher Schokoladen-Weihnachtsmann war und der Kläger durfte mit den Schokoladen-Trümmern zurück in seine Zelle.

Und mit diesem Happy End wünsche ich dir einen fröhlichen Nikolaustag und schon mal jetzt eine fröhliche Weihnachtszeit! 🙂

Du magst Zwerge mehr als Weihnachtsmänner? Dann schaue doch mal in den ersten Teil des “Kuriosen-Urteile-Adventskalender”!

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