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Prüfungsschema: Schadensersatz gemäß § 823 II BGB

schadensersatz § 823 II BGB

Der Schadensersatz gemäß § 823 II BGB bietet gegenüber dem des § 823 I BGB den Vorteil, dass er auch reine Vermögensschäden erfasst. Seine Besonderheit liegt darüberhinaus auch darin, dass nicht die Verletzung eines Rechtsguts, sondern diejenige eines Schutzgesetzes verlangt wird. Das beherrschen der Prüfungsreihenfolge und darüberhinaus die richtige Einordnung im Rahmen des Deliktsrechts ist unabdingbar. Zum richtigen Verständnis gehören dabei immer die Grundlagen. Kommen wir also zum zu Grunde liegenden Prüfungsschema des § 823 II BGB.

Schadensersatz gemäß § 823 II BGB

0. Anwendbarkeit
Hier ist insbesondere die Sperrwirkung des EBVs nach § 993 I a.E. BGB zu beachten.

I. Verletzung eines Schutzgesetzes
Es müsste ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB verletzt worden sein. Hierunter fallen grundsätzlich Gesetze mit Individualschutzcharakter.

II. Rechtswidrigkeit
Auch hier indiziert die Tatbestandsmäßigkeit regelmäßig auch die Rechtswidrigkeit.

III. Verschulden
Das Verschulden richtet sich grundsätzlich nach dem Schutzgesetz. § 823 II 2 BGB verlangt hierbei aber zumindest Fahrlässigkeit.

IV. Schaden
Auch bei § 823 II BGB muss ein Schaden eingetreten sein.

V. Haftungsausfüllende Kausalität
Dieser Schaden muss wieder nach den Regeln der Kausalität auf die Schutzgesetzverletzung zurückzuführen sein.

1. Äquivalente Kausalität
Nach der conditio-sine-qua-non-Formel; Also zunächst eine sehr weit gefasste Prüfung.

2. Adäquate Kausalität
An dieser Stelle wird dann bereits aussortiert. Adäquat kausal ist nur, was grundsätzlich objektiv vorhersehbar war. Gänzlich atypische Kausalverläufe sollen an dieser Stelle aussortiert werden.

3. Schutzzweck der Norm
Letztlich muss auch der Schutzzweck des § 823 II BGB diesen Kausalverlauf abdecken. Fraglich ist hier also, ob § 823 II BGB wirklich auch solch eine Schadensentstehung abdecken soll.

Es ist wichtig, das Prüfungsschema des § 823 II BGB im Kontext des Deliktsrechts zu sehen und auch in der entsprechenden Reihenfolge zu prüfen. Häufig wird aber das Ansprechen dieser Norm bereits vergessen, und das wird dir jetzt nicht mehr passieren.

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